Was kostet eine Online-Scheidung?

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Die Angaben zum Nettoeinkommen werden gebraucht, damit der Verfahrenswert genau berechnet werden kann. Da der Verfahrenswert die späteren Kosten der Scheidung bestimmt, ist diese Angabe absolut unerlässlich. Zu beachten ist, dass Angestellte hier ihr monatliches Nettoeinkommen angeben und dabei evtl. ihre privaten Krankenversicherungsbeiträge abziehen. Selbstständige hingegen tragen ihren durchschnittlichen monatlichen Betriebsgewinn ein, der sich aus dem Gewinn abzüglich der Krankenversicherungsbeiträge, der Einkommenssteuern und auch der freiwilligen Zahlungen zur Rentenvorsorge ergeben. Gut zu wissen ist auch, dass das Kindergeld nicht zum angebbaren Nettoeinkommen zählt und insofern nicht zu berücksichtigen ist. Im Falle von Arbeitslosigkeit oder Hartz IV zählen die Einnahmen hieraus selbstverständlich zum Nettoeinkommen. Die Angaben zum Nettoeinkommen werden gebraucht, damit der Verfahrenswert genau berechnet werden kann. Da der Verfahrenswert die späteren Kosten der Scheidung bestimmt, ist diese Angabe absolut unerlässlich. Zu beachten ist, dass Angestellte hier ihr monatliches Nettoeinkommen angeben und dabei evtl. ihre privaten Krankenversicherungsbeiträge abziehen. Selbstständige hingegen tragen ihren durchschnittlichen monatlichen Betriebsgewinn ein, der sich aus dem Gewinn abzüglich der Krankenversicherungsbeiträge, der Einkommenssteuern und auch der freiwilligen Zahlungen zur Rentenvorsorge ergeben. Gut zu wissen ist auch, dass das Kindergeld nicht zum angebbaren Nettoeinkommen zählt und insofern nicht zu berücksichtigen ist. Im Falle von Arbeitslosigkeit oder Hartz IV zählen die Einnahmen hieraus selbstverständlich zum Nettoeinkommen. Minderjährige Kinder müssen bei einer Scheidung und bei der Verfahrenswertberechnung berücksichtigt werden, da für unterhaltsberechtigte Kinder ein Pauschalbetrag von je 250,00 € pro Kind vom Verfahrenswert abgezogen wird. Durch die Verfahrenswertreduktion verringern sich die Kosten einer Scheidung zu Ihren Gunsten.

Muss der Versorgungsausgleich durchgeführt werden?

Unter Versorgungsausgleich versteht man den Ausgleich der Rentenansprüche. Der Versorgungsausgleich kann von den Ehegatten durch eine Vereinbarung ausgeschlossen werden, was die Dauer des Scheidungsverfahrens erheblich verkürzt.
Wie viele verschiedene Rentenversicherungen haben Sie und Ihr Ehegatte? Es gibt z.B. gesetzliche Rentenversicherungen, private Rentenversicherungen oder Betriebsrenten.
Scheidung kostenlos möglich?

Scheidungskosten ohne Reduzierung*
(Regelfall)

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Scheidungskosten mit Reduzierung*

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ohne Reduzierung*
(Regelfall)
mit Reduzierung*
Gerichtsgebühr** {{ (Math.round(100 * (calculator.result.normal.gerichtskosten / 2)) / 100).toFixed(2).replace(".", ",") }} € {{ (Math.round(100 * (calculator.result.reduced.gerichtskosten / 2)) / 100).toFixed(2).replace(".", ",") }} €
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* Die errechneten Beträge sind nur ein Richtwert für die ungefähren Kosten einer Scheidung. Eine verbindliche Berechnung ist an dieser Stelle nicht möglich, da das zuständige Gericht die Entscheidungsgewalt über die tatsächlichen Kosten hat. Dennoch stellt der Scheidungskosten-Kalkulator einen realistischen Wert dar, da er sich an den aktuellen gesetzlichen Gebührentabellen orientiert, an denen sich auch die Gerichte halten müssen. Sofern die Ehepartner über ein Gesamtvermögen von über 120.000 € verfügen, können sich größere Abweichungen ergeben.
Manche Gerichte haben in der Vergangenheit bei einer einvernehmlichen Scheidung auf Antrag eine Reduzierung des Verfahrenswerts (Bemessungsgrundlage für die gesetzlichen Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren) um bis zu 30% vorgenommen. Bei einvernehmlichen Scheidungen stellen wir daher einen solchen Antrag auf Reduzierung des Verfahrenswerts um 30% und versuchen auf diese Weise, Ihre Kosten zu reduzieren. Eine Garantie kann jedoch nicht abgegeben werden, da die Entscheidung über einen solchen Antrag letztlich immer im Ermessen des jeweils zuständigen Gerichts steht.

** Der Betrag entspricht einer Gerichtsgebühr. Bei Einleitung des Scheidungsverfahrens müssen zwei Gerichtsgebühren eingezahlt werden, da Gerichte nur gegen Vorkasse der insgesamt anfallenden zwei Gerichtsgebühren tätig werden. Bei Abschluss des Verfahrens werden die Gerichtskosten hälftig auf die Eheleute aufgeteilt, so dass Ihnen Ihr Ehepartner eine Gerichtsgebühr erstatten muss.

Unverbindliches Scheidungsformular

Mit Ihren Angaben erstellen wir völlig kostenlos und unverbindlich einen Entwurf Ihres Scheidungsantrages und ermitteln die voraussichtlichen Scheidungskosten für Sie.

Erst nachdem Sie die Unterlagen von uns per Post erhalten haben, entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Scheidung beauftragen möchten oder nicht.

Mit dem Abschicken dieses Formulars verpflichten Sie sich zu nichts.

1. Ehefrau

2. Ehemann

Frühestens nach 10 Monaten der Trennung ist es möglich, einen Scheidungsantrag zu stellen. Daher ist die Angabe hier besonders wichtig. Dabei gilt zu beachten, dass eine Trennung auch innerhalb der gemeinsamen 4 Wände möglich ist, das heißt innerhalb der ehelichen Wohnung oder des ehelichen Hauses. Eine solche Trennung ist lediglich an die Bedingung geknüpft, dass die Ehepartner in getrennten Zimmern wohnen und keine gegenseitigen Versorgungsleistungen, welche sich z.B. darin zeigen, dass für den anderen keine Wäsche mehr gewaschen oder gekocht wird, erbringen. Die Bestätigung beider Partner bezüglich der Trennung bzw. des Trennungsdatums innerhalb einer Wohnung reicht vor Gericht aus. Weitere Nachweise müssen nicht erbracht werden.

Letzte gemeinsame Adresse

Die Angaben zum Nettoeinkommen werden gebraucht, damit der Verfahrenswert genau berechnet werden kann. Da der Verfahrenswert die späteren Kosten der Scheidung bestimmt, ist diese Angabe absolut unerlässlich. Zu beachten ist, dass Angestellte hier ihr monatliches Nettoeinkommen angeben und dabei evtl. ihre privaten Krankenversicherungsbeiträge abziehen. Selbstständige hingegen tragen ihren durchschnittlichen monatlichen Betriebsgewinn ein, der sich aus dem Gewinn abzüglich der Krankenversicherungsbeiträge, der Einkommenssteuern und auch der freiwilligen Zahlungen zur Rentenvorsorge ergeben. Gut zu wissen ist auch, dass das Kindergeld nicht zum angebbaren Nettoeinkommen zählt und insofern nicht zu berücksichtigen ist. Im Falle von Arbeitslosigkeit oder Hartz IV zählen die Einnahmen hieraus selbstverständlich zum Nettoeinkommen.
Auch ein bestehender Kredit kann den Verfahrenswert und somit die Scheidungskosten erheblich verringern. Die monatlichen Darlehensraten sollten daher unbedingt in die Berechnung einbezogen und hier angegeben werden. Die jeweiligen Felder spezifizieren die Kreditraten der jeweiligen Ehepartner, die von ihm bezahlt werden. Da die Gerichte keine Immobilienkredite akzeptieren, sollten sie in diesem Feld auch nicht eingegeben werden.
Der Verfahrenswert und somit die Kosten für die Scheidung kann auch durch den Ausschluss des Versorgungsausgleichs in einem Ehevertrag vermindert werden. Bitte geben Sie daher an, ob dies notariell geregelt wurde.

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  • Geringverdienende und verschuldete Ehepaare können Verfahrenskostenhilfe beantragen.
  • Im Falle einer Bewilligung werden alle Gerichts- und Anwaltskosten vom Staat übernommen.
  • Ausschlaggebend, ob die Verfahrenskostenhilfe ratenfrei oder gegen Zahlung von Raten bewilligt wird, ist die Höhe des Einkommens.
  • Für Sozialhilfeempfänger und ALG II-Bezieher ist das Scheidungsverfahren in der Regel kostenfrei.
  • Beim Ausfüllen des Antragsformulars für die Verfahrenskostenhilfe sind wir gerne behilflich

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