Welches ist das zuständige Gericht?

Es ist gesetzlich geregelt, welches Gericht für das Scheidungsverfahren zuständig ist.

1. Fall
Haben die Ehepartner gemeinsame minderjährige Kinder, ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Ehepartner mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern lebt.

2. Fall
Falls es keine minderjährigen Kinder gibt, ist das Amtsgericht zuständig, in dem Ort wo die Ehepartner zuletzt zusammen gelebt haben, und mindestens einer der Eheleute noch in diesem Ort wohnt.

3. Fall
Gibt es keine minderjährigen Kinder, keiner der Ehegatten lebt mehr in dem Ort lebt, in dem man früher zusammen gelebt hat, und der eine Ehepartner stellt den Scheidungsantrag: Dann ist das Amtsgericht zuständig in dem Ort, in welchem der andere Ehepartner lebt.

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