Sorgerecht – der verbreitetste Streitpunkt während einer Scheidung

Das Sorgerecht ist wie der Name schon sagt ein Recht, doch wäre es kein Recht, wenn damit nicht auch eine Pflicht einhergehen würde. Der Gesetzgeber hat daher eine ganze Reihe von Vorschriften benannt, die sich allesamt auf das Sorgerecht beziehen. Unterscheidet wird grundsätzlich zwischen dem gemeinsamen Sorgerecht und dem alleinigen Sorgerecht. Die Zeiten, in den die Mutter einen eindeutigen Vorteil vor Gericht hatte, sind glücklicherweise vorbei. In den heutigen modernen Zeiten sollte jeder Fall individuell entschieden und das gemeinsame Sorgerecht zur Normalität werden. Die Gerichte verwenden in der Regel viel Zeit, um diesen Punkt zum Wohle des Kindes zu entscheiden.

Das gemeinsame Sorgerecht ist der Normalfall, alles andere muss vor dem Gericht beantragt und begründet werden. Beim gemeinsamen Sorgerecht sind beide Elternteile gleichberechtigt, wenn es um bedeutende Entscheidungen in Bezug auf das Kind oder das Kindeswohl geht. Bedeutende Entscheidungen sind alle Angelegenheiten, bei denen es um den Aufenthalt des Kindes geht, um den Kindergarten, schulische Belange oder Berufswahl. Diese unterscheiden sich eklatant von den Angelegenheiten des täglichen Lebens. Dazu gehören die Freizeitgestaltung, Hausaufgaben oder die Kleidung – hierbei kann jeder Elternteil selbst entscheiden, ohne den anderen zurate ziehen zu müssen. Diese Vorschrift ermöglicht den Eltern, auch bei einem gemeinsamen Sorgerecht, einen gewissen Anteil der Entscheidungen allein treffen zu können.

Das alleinige Sorgerecht bedarf eines Antrages vor dem Familiengericht. Dieser Antrag wird in der Regel von einem Ehepartner gestellt, während der andere diesem Antrag zustimmen muss. Eine Ausnahme von dieser Vorgehensweise ist nur möglich, wenn das Kindeswohl nachweislich beeinträchtigt ist. Die strengen Vorgaben erlauben dem Gericht den Entzug des gemeinsamen Sorgerechts nur, wenn die Ehepartner so sehr zerstritten sind, dass eine Gemeinsamkeit in Bezug auf die bedeutenden Entscheidungen weitestgehend ausgeschlossen werden kann.

Egal ob das gemeinsame oder das alleinige Sorgerecht zur Debatte stehen, der Umgang mit dem Kind sollte einvernehmlich zwischen den ehemaligen Partnern geklärt werden. Sollte dies nicht möglich sein, kann auch ein Gerichtsbeschluss erwirkt werden.

Bei Unklarheiten und Fragen in Bezug auf einen individuellen Fall kontaktieren Sie Rechtsanwalt Thomas Scuric. Als spezialisierter Anwalt für Scheidungsfragen ermöglicht er eine kompetente Bearbeitung der Sorgerechts.

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