Unterhalt – Ansprüche und Pflichten einer Scheidung

Durch eine Scheidung werden in vielen Fällen Unterhaltspflichten und auf der anderen Seite Unterhaltsansprüche ausgelöst. Diese können sich sowohl auf die Ehegatten selbst, aber auch auf die Kinder, die aus dieser Ehe hervorgegangen sind, beziehen. Daher muss bei Unterhalt streng zwischen dem Unterhalt für den Ehegatten und dem Unterhalt für die Kinder unterschieden werden.

Ehegattenunterhalt

Der Ehegattenunterhalt wurde mit dem 01.01.2008 deutlich reformiert. Seit diesem Datum geht der Gesetzgeber davon aus, dass jeder Ehepartner für seinen Unterhalt nach der Scheidung selbst verantwortlich ist. Unter ganz bestimmten Voraussetzungen kann ein Ehegattenunterhalt jedoch nach wie geltend gemacht werden. Diese Voraussetzungen sind im Wesentlichen die Erziehung der gemeinsamen Kinder oder ein erhebliches Ungleichgewicht der Einkommenshöhen. Aber, auch wenn erschwerende Faktoren zur Trennungsituation hinzukommen wie Arbeitslosigkeit, Krankheit oder wenn sich der Ehepartner noch in der Ausbildung befindet, können eventuell Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden.

Kindesunterhalt

Die Höhe des Kindesunterhaltes richtet sich nach der bundesweit geltenden „Düsseldorfer Tabelle“ und unterscheidet den Unterhalt für minderjährige Kinder und den Unterhalt für studierende Kinder oder Kinder in der Ausbildung. Diese Tabelle ist eine allgemein anerkannte Tabelle, die den monatlichen Bedarf ausweist aber keine Gesetzeskraft darstellt. Der Kindesunterhalt muss insofern immer individuell berechnet werden. Studierende Kinder haben einen Anspruch auf einen Unterhalt in Höhe von 640€, die von beiden Elternteilen getragen werden müssen. Eigene Einkünfte der Kinder werden bis auf 50€ auf den Unterhalt angerechnet, ebenso wie das Kindergeld. Eine individuelle Berechnung ist in jedem Fall angeraten.

Hier geht es zur „Düsseldorfer Tabelle

Rechtsanwalt Thomas Scuric hilft mit seinem Know-how in allen Fragen und Unklarheiten rund um das Thema Unterhaltspflichten und -ansprüche schnell und effektiv – auch in komplizierten Fällen – weiter.

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