Die Finanzen einer Zugewinngemeinschaft: Vermögen, Schulden, Versicherungen und Steuern

Eine Ehe bedeutet Gemeinsamkeit. Im allgemeinen Verständnis ist damit auch eine gewisse finanzielle Gemeinschaft gemeint. Viele Ehepartner verzichten bei der Hochzeit auf einen Ehevertrag und legen alles Finanzielle – wie z.B. Bankkonten, Schulden, Vermögen und Versicherungen – zusammen. Umso komplexer wird die Aufteilung der Finanzen im Falle einer Scheidung. Wenn viel vorhanden ist – sowohl im negativen wie im positiven, also entweder Schulden oder Vermögen – ist es immer ratsam, einen versierten Rechtsanwalt zurate zu ziehen.

Aufteilung des Vermögens

Bei der Aufteilung des Vermögens wird, gemäß dem gesetzlichen Verständnis der Zugewinngemeinschaft, das gemeinsam erworbene Vermögen unter den Eheleuten aufgeteilt. Die Zugewinngemeinschaft soll für eine größtmögliche Gerechtigkeit sorgen. Bei der gerechten Aufteilung der gemeinsamen Güter wird also geprüft, was die Eheleute finanziell mit in die Ehe gebracht haben und nur das, was während der Ehe dazugewonnen wurde berücksichtigt. Dies gilt selbstverständlich nur, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Diese Vereinbarung muss eine notarielle Vereinbarung sein, da sie ansonsten keine Gültigkeit besitzt.

Gemeinsames Bankkonto

Ein gemeinsames Bankkonto wird im besten Fall ebenfalls zwischen den Eheleuten aufgeteilt. Allerdings kann jeder Ehepartner weiterhin Geld abheben, sodass eine schnelle Absprache bzw. Einschränkung des Zugriffs erwirkt und das vorhandene Geld in zwei getrennte Konten aufgeteilt werden sollte.

Gemeinsame Schulden und Verbindlichkeiten

Gemeinsame Schulden werden ebenso aufgeteilt – beziehungsweise erhält der Ehegatte einen Ausgleichsanspruch, der die Ratenzahlungen übernimmt. Gemeinsam sind die Schulden nur, wenn der Kreditvertrag auch gemeinsam unterschrieben wurde. Wenn dies nicht der Fall ist, haftet der Ehepartner, der den Kredit aufgenommen hat, allein.

Mit dem Mietvertrag für eine gemeinsame Wohnung sieht es ganz ähnlich aus. In der Regel wird ein Mietvertrag von beiden Ehepartnern unterschrieben und es liegt im Ermessen des Vermieters, ob er den ausziehenden Ehepartner aus dessen vertraglichen Pflichten entlässt. Sofern der Vermieter dies verweigert, muss die Wohnung gemeinschaftlich gekündigt werden.

Änderung der Steuerklasse und Steuererklärung

Die Steuerklassen müssen spätestens im Jahr nach der Trennung geändert werden und auch die Steuererklärung kann noch im Jahre der Trennung gemeinsam gemacht werden.

Krankenversicherung

Bis zum endgültigen und rechtskräftigen Scheidungsurteil bleibt die Versicherung der Familie wie gewohnt bestehen. Allerdings sollte bis spätestens 3 Monate nach der Scheidung alles mit der Krankenkasse geklärt und. neu vereinbart werden.

Ein spezialisierter Anwalt für Scheidungsangelegenheiten wie Rechtsanwalt Thomas Scuric hat die notwendige Erfahrung und das Wissen, um unterstützend zu wirken, damit auch die finanziellen Angelegenheiten abschließend geklärt werden können. Auch bei einer Scheidung online dürfen die finanziellen Angelegenheiten nicht vernachlässigt.

top
×
Ihre Nachricht an uns
×