Voraussetzung für eine Scheidung – das Trennungsjahr!

Die wichtigste Voraussetzung für eine Scheidung ist die Trennung der Ehepartner. Diese Trennung muss bereits seit einem Jahr bestehen, damit die Scheidung offiziell gemacht werden kann. Damit die Scheidung ein endgültiger Schlussstrich ist, sollte eine Wiederaufnahme der Ehe nicht mehr zu erwarten sein. Daher wurde vom Gesetzgeber das einjährige Trennungsjahr eingeführt.

Das Trennungsjahr basiert auf dem Bruch der häuslichen Gemeinschaft, welche sich normalerweise in getrennten Wohnungen äußert, aber ebenso gut auch in der gemeinsamen ehelichen Wohnung gelebt werden kann. Es reicht, wenn die Eheleute eindeutig zu erkennen geben, dass keine Gemeinschaft mehr besteht und „Tisch und Bett„ bereits unabhängig voneinander genutzt werden. In der Regel wird der Richter jedoch nicht weiter auf die Hintergründe eingehen, sondern nur nach dem genauen Trennungszeitpunkt fragen. Wenn die Ehegatten über eine kürzere Zeit beschließen doch wieder zusammenzuleben und eine Versöhnung nicht ausschließen, werden hierdurch die Trennungsfristen nicht unterbrochen. Die maximale Dauer eines solchen Versöhnungsversuches ist zwar nicht eindeutig festgelegt, jedoch geht man generell davon aus, dass ein mehr als 3-monatiges Zusammenleben ein solches „Getrennt-leben“ unterbricht. Der Scheidungsantrag kann bereits nach 9 Monaten Trennungszeit eingereicht werden, da das gesamte Scheidungsverfahren in der Regel um die 3 Monate dauert – sofern keine Unstimmigkeiten auftreten.

Das Trennungsjahr gilt als allgemein anerkannter Beweis, dass mit der Wiederaufnahme der Ehe nicht gerechnet werden kann. Um eine Ehe schon vor dem Ablauf des Trennungsjahres scheiden lassen zu können, muss die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller eine unzumutbare Härte darstellen. Diese sogenannte unzumutbare Härte liegt in Gründen, die in der Person des anderen Ehepartners zu finden sind. Es gelten strenge Anforderungen für ein unzumutbares Weiter-miteinander-verheiratet-sein. Als Indizien werden verschiedene Kriterien wie z.B. Homosexualität, körperliche Misshandlung, Alkoholmissbrauch oder auch fortdauernde Gewalttätigkeit anerkannt. Da diese Kriterien in der Regel nicht einfach zu beweisen sind, lohnt es sich die Trennungsphase einfach abzuwarten und keine „schmutzige Wäsche“ zu waschen.

Für eine möglichst reibungslose Scheidung online sollten sich die Ehegatten außerdem einig sein, was die finanziellen Aspekte der Trennung betrifft. Je größer die Übereinkunft ist, umso unkomplizierter wird das Scheidungsverfahren ablaufen. Um eine Scheidung online durchzuführen, muss eine grundsätzliche Einigkeit darin bestehen, dass die Scheidung von beiden Eheleuten gewollt ist. Die Fragen nach dem Ehegattenunterhalt, dem Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder, sowie dem Unterhalt für diese Kinder und das Umgangsrecht werden meist während des Verfahrens geklärt, jedoch ist es für eine Scheidung online von erheblichem Vorteil, wenn diese Fragen zwischen den Partnern bereits geklärt sind.

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